Wärme‐ und Erdgaspreisbremse umgesetzt, Strompreisbremse verzögert sich

von SW Bernburg | A. Jeschke

Die Umsetzung der Energiepreisbremsen stellt sämtliche Energieversorger vor enorme Herausforderungen.

Für Wärme- und Erdgaskunden wurde bereits die Berechnung der Entlastungsbeträge und der daraus resultierenden reduzierten Abschlagszahlungen vorgenommen. Die entsprechenden Informationsschreiben wurden Mitte März verschickt.

Bei der Umsetzung der Erdgaspreisbremse musste aufgrund eines Systemfehlers nochmals eine Korrektur erfolgen und dementsprechend ein zweites korrigiertes Informationsschreiben versendet werden.

Infolge dessen verzögert sich die Umsetzung der Strompreisbremse. Die Informationsschreiben hierzu werden bedauerlicherweise nicht wie ursprünglich angekündigt bis Ende März, sondern erst im April erstellt und versendet werden können. Der Abschlag für Strom wird demnach noch einmal wie in der Jahresrechnung 2022 ausgewiesen fällig.

Ulrike Mathis, Geschäftsführerin der Stadtwerke Bernburg GmbH bedauert die Verzögerung. „Die Berücksichtigung verschiedenster Tarifkonstellationen und unterschiedlicher Vorgaben bei den einzelnen Preisbremsen ist sehr aufwändig und erfordern einen komplexen Programmierungsaufwand seitens der IT-Dienstleister. Die in kürzester Zeit entwickelten Systemkomponenten müssen installiert, getestet und Fehler parallel zur Umsetzung korrigiert werden. Das kostet Zeit und beansprucht massiv unsere Mitarbeiterkapazitäten. Um eine korrekte Berechnung gewährleisten zu können müssen wir leider notgedrungen die Berücksichtigung der Strompreisbremse um einen Monat verschieben.“

Ulrike Mathis betont, dass durch die Verzögerung kein finanzieller Nachteil entsteht. „Jede Kundin und jeder Kunde wird die ihnen zustehende Entlastung in voller Höhe erhalten. Alle Beteiligten arbeiten mit Hochdruck an den zu bewältigenden Aufgaben.“

Auf den Abschlag für den Monat April, welcher am 1. Mai fällig ist, wird dann dementsprechend der vierfache monatliche Entlastungsbetrag für die Monate Januar bis April angerechnet. Entsteht dadurch ein Guthaben, wird dieses auf dem jeweiligen Kundenkonto gutgeschrieben und auf der Jahresrechnung verrechnet. Für die restlichen Monate werden im Schreiben die reduzierten Abschlagszahlungen ausgewiesen.

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