Ersatzversorgung
Allgemeiner Preis der Ersatzversorgung
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr |
456,96 € |
Grundpreis pro Monat |
38,08 € |
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde |
98,73 ct/kWh |
Versorgeranteil gem. § 41b EnWG |
69,79 ct/kWh |
In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer). Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt:
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr: |
384,00 € |
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Monat: |
32,00 € |
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde: |
82,97 ct/kWh |
In den Netto-Endpreis fließen ein: |
Euro/Jahr |
Cent/kWh |
Stromsteuer |
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2,050 ct/kWh |
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) |
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1,590 ct/kWh |
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz |
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0,000 ct/kWh |
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz |
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0,357 ct/kWh |
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung |
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0,417 ct/kWh |
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes |
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0,591 ct/kWh |
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten |
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0,000 ct/kWh |
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde |
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6,670 ct/kWh |
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz |
60,00 €/Jahr |
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Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) |
10,00 €/Jahr |
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Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen:
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Euro/Jahr |
Cent/kWh |
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen: |
70,00 € |
11,675 ct/kWh |
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge):
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Euro/Jahr |
Cent/kWh |
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr |
30,83 € |
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am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde |
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71,295 ct/kWh |
Haushaltskunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Letztverbraucher, die Strom überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen den Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Dies regelt § 3 Ziffer 22 des EnWG.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.